Rechtsgebiet · Arbeitsrecht
Wer eine Kündigung erhält, einen Aufhebungsvertrag vorgelegt bekommt oder um eine Abfindung verhandelt, steht unter Zeitdruck und Druck. CS LEGAL vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit klarer Strategie und der gebotenen Entschlossenheit.
Nach Zugang einer Kündigung läuft eine Frist von drei Wochen zur Erhebung der Kündigungsschutzklage. Wird sie versäumt, gilt die Kündigung in aller Regel als wirksam — unabhängig davon, ob sie berechtigt war. Eine anwaltliche Prüfung sollte deshalb ohne Verzug erfolgen.
I — Worum es geht
Im Arbeitsrecht stehen sich zwei ungleiche Parteien gegenüber. Der Arbeitgeber kennt die Abläufe, hat eine Personalabteilung und oft anwaltliche Beratung im Rücken. Der Arbeitnehmer erfährt von einer Kündigung meist überraschend und muss innerhalb kurzer Frist weitreichende Entscheidungen treffen. Genau an dieser Stelle setzt anwaltliche Vertretung an — sie stellt das Gleichgewicht wieder her.
CS LEGAL berät und vertritt in sämtlichen Fragen des Individualarbeitsrechts. Der Schwerpunkt liegt auf der Vertretung von Arbeitnehmern bei Kündigung, Abfindung und Aufhebungsvertrag, ebenso werden Arbeitgeber bei der rechtssicheren Gestaltung und Durchsetzung arbeitsrechtlicher Maßnahmen begleitet. Jedes Mandat wird unmittelbar durch den Rechtsanwalt geführt.
II — Tätigkeitsfelder
Ob ordentliche, fristlose oder verhaltensbedingte Kündigung — die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage hängen von einer genauen Prüfung des Einzelfalls ab. Maßgeblich sind die Einhaltung der Form, die soziale Rechtfertigung und die Beachtung der Drei-Wochen-Frist.
Eine Abfindung ist selten gesetzlich geschuldet, aber häufig verhandelbar. Ihre Höhe entscheidet sich an der Verhandlungsposition, den Erfolgsaussichten der Klage und der Dauer des Arbeitsverhältnisses. Eine durchdachte Strategie ersetzt das bloße Hoffen auf ein faires Angebot.
Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen — und birgt die Gefahr einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Er sollte niemals ungeprüft unterschrieben werden, da mit der Unterschrift der Kündigungsschutz entfällt.
Ein Arbeitszeugnis muss wohlwollend und zugleich wahr sein. Verschlüsselte Formulierungen können die berufliche Zukunft beeinträchtigen. Eine unberechtigte Abmahnung wiederum gehört aus der Personalakte entfernt, bevor sie zur Grundlage einer Kündigung wird.
III — Der Ablauf
Am Anfang steht die nüchterne Prüfung der Rechtslage. Welche Fristen laufen, welche Unterlagen liegen vor, wie sind die Erfolgsaussichten zu bewerten — diese Fragen werden im Erstgespräch geklärt, ehe über das weitere Vorgehen entschieden wird.
Im Erstgespräch wird der Sachverhalt erfasst und eine realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten gegeben. Sie erfahren, welche Schritte möglich sind und welche Fristen zu wahren sind — klar und ohne falsche Versprechen.
Viele arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen lassen sich außergerichtlich beilegen, etwa durch Verhandlung einer Abfindung oder Korrektur eines Zeugnisses. Erst wenn dieser Weg nicht zum Ziel führt, ist der Gang zum Arbeitsgericht angezeigt.
Kommt es zur Kündigungsschutzklage, wird diese fristgerecht erhoben und das Verfahren durch alle Instanzen begleitet. Die erste Instanz vor dem Arbeitsgericht ist für beide Seiten kostenmäßig dadurch geprägt, dass jede Partei ihre Anwaltskosten unabhängig vom Ausgang selbst trägt — ein Umstand, der die Vergleichsbereitschaft erhöht.
IV — Häufige Fragen
Nach Zugang einer schriftlichen Kündigung beträgt die Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage drei Wochen. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung grundsätzlich als wirksam, selbst wenn sie inhaltlich angreifbar gewesen wäre. Eine anwaltliche Prüfung sollte daher unverzüglich nach Erhalt der Kündigung erfolgen.
Einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es nur in Ausnahmefällen. In der Praxis wird eine Abfindung jedoch häufig im Rahmen einer Kündigungsschutzklage oder eines Aufhebungsvertrags ausgehandelt. Die Höhe richtet sich nach der Dauer der Beschäftigung, den Erfolgsaussichten und der Verhandlungsposition. Eine pauschale Faustformel ersetzt die Bewertung des Einzelfalls nicht.
Ein Aufhebungsvertrag sollte niemals ungeprüft unterschrieben werden. Er kann zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen und bedeutet den Verzicht auf den Kündigungsschutz. Vor der Unterzeichnung ist eine anwaltliche Prüfung dringend zu empfehlen, um die Folgen vollständig zu überblicken.
Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder einer individuellen Vereinbarung. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten regelmäßig die Kosten. Ob Deckungsschutz besteht, wird vor Mandatsübernahme geklärt.
Wenn eine Frist läuft, zählt jeder Tag. Tragen Sie den Zugangstag ein und sehen Sie sofort, wann die Frist des § 4 KSchG endet — im selben Schritt lässt sich die Kündigung zur Prüfung übermitteln.
Kündigung prüfen lassen +49 173 2724767 kanzlei@cs-legal.deDie Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Eine verbindliche Einschätzung ist nur auf Grundlage des konkreten Sachverhalts im Rahmen eines Mandats möglich.